Durch das am 01. Januar 2023 in Kraft getretene Energiegesetz des Kanton Bern, ist ein eins zu eins Ersatz einer Oelheizung nicht mehr wie früher möglich.
Besteht die Möglichkeit einer Wärmepumpe, Holzheizung oder der Anschluss an einen Wärmeverbund nicht, muss das Gebäude energetisch saniert werden. Dies kann durch neue Fenster, bessere Isolation oder durch eine Photovoltaikanlage erreicht werden.
Auch der Betrieb einer Oelheizung kann erneuerbar sein, Es ist möglich, bis zu 20% Biokraftstoff mit Heizoel zu mischen. Biokraftstoff wird aus nachwachsenden und damit erneuerbaren Ressourcen wie Sonnenblumen oder Raps gewonnen. Für die Herstellung lässt sich jedoch nur das Oel oder Zucker und nicht die Pflanze selber verwenden.